Abgabefrist für Steuererklärungen erfolgreich bis Jänner 2021 verlängert

UBIT-Obmann Harl: Maßnahme sichert Liquidität tausender heimischer Betriebe

Wien, 18. November – Das Jahr 2020 stellt für viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine Extremsituation dar. Umso wichtiger ist die Entscheidung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), die Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 bis Mitte Jänner 2021 zu verlängern. Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hatte sich massiv für diese Maßnahme eingesetzt, unterstreicht Fachverbandsobmann Alfred Harl: „Entlastungen sind in einer Pandemie für heimische Betriebe wesentlich. In diesem besonderen Jahr müssen Fristen wie diese einfach verlängert werden, um die Liquidität von tausenden heimischen Unternehmen zu sichern.“

Finanzämter werden demnach angehalten, trotz gerechtfertigter Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung 2019, deren Frist am 31.8.2020 abgelaufen ist, kulant zu handeln und weder bis 31.12.2020 weitere Abberufungen zu veranlassen, noch Verspätungszuschläge für Erklärungen, die bis 15.1.2021 einlangen, festzusetzen. Unternehmen, die den Jahresabschluss für 2019 noch nicht gemacht haben, sollten dennoch darauf achten, dass dieser rechtzeitig beim Finanzamt eingereicht wird.

Fachverbandsobmann Alfred Harl: „Entlastung wie diese sind wesentlich für tausende heimische Betriebe.“ Foto: (c) FV UBIT / Strasnik

Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT)
Mit mehr als 73.000 Mitgliedern gehört der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) zu den größten und dynamischsten Fachverbänden der Wirtschaftskammer Österreich. Er nimmt die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Bereichen Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie wahr. Ziel ist es, berufsrelevante Rahmenbedingungen zu optimieren und dem Markt die Leistungen der Berufsgruppen zu kommunizieren. Mitglieder können umfangreiche Beratungs- und Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Informationen unter www.ubit.at // www.beratertag.at // www.ubit-oesterreich.at.

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