Beantragung des Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen durch Buchhalter muss möglich werden

UBIT-Obmann Harl fordert Erweiterung der Richtlinie.

Wien, 11. Dezember 2020 – Die Corona-Krise hat massive Auswirkungen auf die gesamte heimische Wirtschaft. Gerade Non-Profit-Organisationen leiden enorm unter den aktuellen Entwicklungen, den Maßnahmen und den daraus resultierenden wirtschaftliche Folgen. Umso wichtiger ist es für diese Unternehmen, unbürokratisch, rasch und kostengünstig Förderungen über den Unterstützungsfonds, der eigens für diese fordernde Zeit ins Leben gerufen wurde, beantragen zu können. Aktuell kann der Antrag – gemäß der Richtlinie – nur durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erfolgen, die die Angaben im Förderungsantrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit bestätigen müssen. „Der Fachverband UBIT hat sich in den letzten Wochen intensiv dafür eingesetzt, dass dies auch durch Bilanzbuchhalter erfolgen kann, leider bis jetzt ohne Erfolg“, bedauert Alfred Harl, Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

„Dass die für Non-Profit-Organisationen bei der Beantragung des Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds aufgebauten Hürden nicht behoben wurden, ist ein Rückschlag für Organisationen, die ohnehin schon mit hauchdünnen Margen arbeiten müssen. Der Zugang zu diesen Förderungen ist besonders wichtig“, appelliert Harl, für eine Erweiterung der Richtlinie.

Bilanzbuchhalter beweisen seit Beginn der Corona-Krise Kompetenz bei Einreichung von Anträgen für Kunden

Auch Sybille Regensberger, Berufsgruppensprecherin für Buchhaltung, unterstreicht: „Nach wie vor müssen für die Zuerkennung einer Förderung die Angaben im Antrag hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater bestätigt werden. Trotz ihrer vielfach bewiesenen fachlichen Kompetenz werden Bilanzbuchhalter hiervon ausgenommen, obwohl sie ihre Klienten bereits bei der Einreichung der Kurzarbeitsanträge und Lohnabrechnung, bei den Anträgen auf Unterstützungsleistung aus diversen Hilfsfonds, bei der Berechnung der Fixkosten für die Anträge auf Fixkostenzuschüsse und bei den Anträgen auf Umsatzersatz erfolgreich unterstützen. Das verursacht Mehrkosten und Zeitaufwand für die Organisationen.“

Der Fachverband UBIT hat schon im Vorfeld auf die negativen Effekte einer solchen Regelung hingewiesen. Viele kleine Vereine verfügen über keine eigenen Steuerberater; diese sind zurzeit ohnehin so ausgelastet, dass sie keine neuen Klienten aufnehmen können. Heimische BilanzbuchhalterInnen würden hier dringend erforderliche Abhilfe leisten, da viele von ihnen bereits mit Vereinen zusammenarbeiten. Leidtragende sind nun Non-Profit-Organisationen, da vielen so der Zugang zu wichtigen Förderungen erschwert wird.

UBIT Obmann Alfred Harl ©FV UBIT_Strasnik

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Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT)
Mit mehr als 73.000 Mitgliedern gehört der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) zu den größten und dynamischsten Fachverbänden der Wirtschaftskammer Österreich. Er nimmt die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Bereichen Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie wahr. Ziel ist es, berufsrelevante Rahmenbedingungen zu optimieren und dem Markt die Leistungen der Berufsgruppen zu kommunizieren. Mitglieder können umfangreiche Beratungs- und Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Informationen unter www.ubit.at // www.beratertag.at // www.ubit-oesterreich.at.

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